Die Aufnahme in die Fachschule erfordert mindestens
den Abschluss in einem nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder den Bestimmungen der Länder anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf, eine entsprechende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr und den Abschluss der Berufsschule, soweit während der Berufsausbildung die Pflicht zum Besuch der Berufsschule bestand. Die entsprechende Berufstätigkeit (auch in Form eines gelenkten Praktikums) kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden. Die Fachschulausbildung in Vollzeitform verlängert sich dann entsprechend.
oder
den Abschluss der Berufsschule oder einen gleichwertigen Bildungsstand und eine einschlägige Berufstätigkeit von 5 Jahren. Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Wird die Fachschule Technik in Teilzeitform geführt, kann eine als Aufnahmevoraussetzung geforderte entsprechende berufliche Tätigkeit auch während der Fachschulausbildung geleistet werden.